Was versteht man unter "kleingärtnerische Nutzung"?

Ein Drittel der gesamten Fläche des Gartens ist der kleingärtnerischen Nutzung zuzuordnen, das heißt es muss der Anbau von Obst, Gemüse und Blumen erfolgen und darf ausschließlich nichterwerbsmäßig stattfinden. Hochbeete und Gewächshäuser zählen als Sonderanbaufläche.