Welche Ruhezeiten muss ich einhalten?
Das Nutzen von motorbetriebenen Gartengeräten (Mähen, Häckseln, Sägen) ist werktags (Montag bis Samstag) nur von 07:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit (00:00 bis 24:00 Uhr). Der Einsatz motorbetriebener Geräte oder lärmerzeugende Bauarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen verboten.