Was gilt für die Einfriedung meiner Parzelle?

Die Einfriedung der Parzellen an unseren Wegen darf mit Formhecken erfolgen.
Abgrenzungen zum Nachbargarten durch lebende Hecken sind nicht gestattet, dafür Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1,00 m durch einen Zaun erlaubt.
Sichtzaunelemente sind nur im Bereich der Sitzfläche, maximal 3 Stück (Breite max. 1,80 m pro Element) und mit einem Mindestabstand von 1 m zur Grenze der Nachbarparzelle zulässig.